Eine Lehrerin aus NRW zog vor Gericht: Nach 15 Jahren Krankschreibung soll sie nun bei einem Amtsarzt vorstellig werden. Die Klägerin hält das für unzumutbar. Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders.
Seit 2009 hat sie keinen Klassenraum mehr als Lehrerin betreten. Denn die Studienrätin aus NRW ist mittlerweile länger als 15 Jahre krankgeschrieben. Ihr Dienstherr, das Land NRW, hat im April 2025 eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, um zu prüfen: Kann die Lehrerin in den Dienst zurückkehren? Auf diesen kuriosen Fall macht der Rechtsanwalt Udo Vetter auf X aufmerksam.
Die Klägerin betrachtete nach so langer Zeit eine Untersuchung für intransparent und nicht zumutbar. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied anders. Im Wortlaut heißt es:
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










