Le Pen: Es ist nicht gut, heute in der Opposition zu sein

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Le Pen: Es ist nicht gut, heute in der Opposition zu sein
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Am Abend eines laut ihr „für unsere Demokratie unheilvollen, schwarzen Tages“ saß Marine Le Pen in der meistgeschauten Nachrichtensendung des privaten Senders TF1. Anfangs mit verschränkten Armen ließ sie bald ihren Widerstandsgeist, aber auch ihren Zorn aufblitzen, blieb dabei aber höflich und verteidigte sich durchaus eloquent vor dem französischen Publikum. Der Moderator wirkte geradezu eingeschüchtert – auch das ist ein Zeichen, wie ambivalent man in Frankreich dieses Urteil sieht.

Le Pen wurde nicht allein zu einem Amtsverzicht für fünf Jahre verurteilt, sondern auch zu vier Jahren Freiheitsstrafe, von denen sie zwei mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause absitzen soll, der Rest würde auf Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Man kann das als Demütigung ansehen, doch Frankreich tut das gelegentlich seinen Politikern an, etwa dem konservativen Ex-Premier François Fillon oder seinem Förderer Nicolas Sarcozy, während François Bayrou von der macronistisch-liberalen Modem-Bewegung bisher straffrei ausging. Täuscht eigentlich der Eindruck, oder sind es vor allem rechtsstehende, konservative Politiker, die so abgestraft werden? Auch der junge Parteichef Jordan Bardella sagte: „Es besteht der Eindruck, dass es ein politisches Lager häufiger trifft als das andere.“

Dennoch sticht dieses Urteil gegen Le Pen durch eine Eigentümlichkeit heraus. Das passive Wahlrecht wurde ihr mit sofortiger „vorläufiger“ Wirkung entzogen, obwohl sie das Amt einer EU-Abgeordneten, in dem sie die Veruntreuung von Steuergeldern begangen haben soll, nicht mehr innehat. Das Mittel der „vorläufigen Vollstreckung“ ist aber an sich gerade dafür gemacht, um einen Amtsinhaber davon abzuhalten, sein verurteiltes Tun fortzusetzen. Dazu hat Le Pen auch objektiv betrachtet keine Möglichkeit. Sie kann derzeit keine Fraktionsmitarbeiter aus dem EU-Parlament in Frankreich für Parteizwecke verwenden und würde sich vermutlich hüten, das zu tun, einfach weil sie inzwischen die Chefin einer gewachsenen Fraktion in der französischen Nationalversammlung ist und gar keinen Bedarf mehr an solcher„Veruntreuung“ oder Zweckentfremdung hätte. Im übrigen weist Le Pen darauf hin, dass das EU-Parlament auch „lokale“ Mitarbeiter kennt, deren Tätigkeit in den EU-Mitgliedsländern, nicht in Brüssel liege.

Interessant ist auch ein weiteres Faktum: Der Bürgermeister von Perpignan, Louis Aliot (RN), wurde nicht mit „vorläufiger Vollstreckung“ seines Wahlrechtsentzugs belegt. Er darf Bürgermeister bleiben. Schon das deutet auf eine selektive Rechtsprechung hin, weil man den direkten Volkszorn (oder andere Folgen) in der Mittelmeerstadt fürchtet.

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