Heute Nachmittag werden drei Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt, zwei Wahlvorschläge der SPD – zwei Juristinnen: die eine auffällig unauffällig, die andere grünextrem mit staatstotalitären Neigungen –, der dritte von der Union, ein solider Jurist. Die beiden SPD-Kandidatinnen werden vom Brandmauerkomplex aus Linke (SED), Grüne, SPD und Union trotz Unvereinbarkeitsbeschluss gewählt werden.
Ihren Kandidaten, Günter Spinner, wird die Union wohl nur durchbekommen, wenn die AfD ihn mitwählt. Denn die Linke hat schon deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie dem CDU-Kandidaten ihre Stimme verweigern wird, wenn nicht Jens Spahn zuvor auf den Knien in ihre Fraktion gerutscht käme. Genussvoll zitierte Schwerdtner dabei Friedrich Merz, der einen Ausdruck prägte, der auch Ulbricht gefallen hätte, nämlich Zufallsmehrheit. „Ich kann immer wieder nur betonen, dass die Verantwortung bei der CDU liegt, dass es nicht zu Zufallsmehrheiten kommt.“
Die Ansage dürfte unmissverständlich sein. Und: „Also wenn die CDU möchte, dass ihr Kandidat gewählt wird, dann müssen sie sich selbst auch raustrauen. Dieses ganze Um-die-Ecke-Spielen, den Unvereinbarkeitsbeschluss in irgendeiner Weise zu umgehen, halte ich persönlich für wirklich lächerlich.“ Ob Jens Spahn in tiefer Nacht mit angeklebtem Bärtchen in der Fraktion der Linken erschienen ist und brav Pfötchen gegeben hat, weiß man nicht.
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