Bundespolizei soll im Falle von AfD-Landesregierung intervenieren und Gefahren bekämpfen

vor etwa 2 Monaten

Bundespolizei soll im Falle von AfD-Landesregierung intervenieren und Gefahren bekämpfen
Bildquelle: Apollo News

Im Falle eines AfD-Innenministers in einem Bundesland könnte die Bundespolizei in dem betreffenden Land hoheitliche Aufgaben übernehmen. Entsprechendes wurde bereits unter den Innenministern 2024 diskutiert, als ein AfD-Ministerpräsident in Thüringen, Brandenburg und Sachsen möglich schien, wie Table.Briefings am Mittwoch berichtet. Angesichts der anstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern steht dieses Szenario wieder im Raum.

Rechtliche Grundlage sollen zwei juristische Texte sein: zum einen das Grundgesetz und zum anderen das Bundespolizeigesetz. Ersteres sieht vor, dass eine Landespolizei einer anderen oder der Bundespolizei unterstellt werden kann. Wenn das „Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage“ ist, kann dieses Szenario laut Artikel 91 Absatz 1 greifen.

Dazu müsste dann die Innenministerkonferenz oder der Bundesinnenminister einen Beschluss fassen. Die entsprechenden Polizeieinheiten hätten dann die Aufgabe, die Ordnung herzustellen. Das Bundespolizeigesetz wiederum sieht vor, dass ein Land „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung“ durch andere Polizeieinheiten unterstützt werden kann.

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