Ab dem 1. Juni: Kein Pflichtanwalt mehr bei Abschiebungshaft

vor etwa 2 Monaten

Ab dem 1. Juni: Kein Pflichtanwalt mehr bei Abschiebungshaft
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Wer ab dem 1. Juni in Abschiebungshaft kommt, hat keinen Anspruch mehr auf einen Pflichtanwalt. Die entsprechende Regelung, die die Ampel-Koalition im Februar 2024 eingeführt hatte, läuft aus. Bundesregierung und Bundestag folgten damit einer Forderung der Justizministerkonferenz, die den Pflichtanwalt bereits im Herbst 2024 abschaffen wollte.

Damals begründete man diese Entscheidung mit dadurch verzögerten Abschiebungsverfahren und hohen Kosten. Die neue Regelung gilt indes nicht rückwirkend: Wer bereits jetzt in Abschiebungshaft sitzt und einen Pflichtanwalt hat, darf ihn behalten. Erst für alle neu erteilten Haftbeschlüsse besteht dann kein Anspruch auf anwaltliche Hilfe mehr.

In Abschiebungshaft kann kommen, wer Deutschland nicht freiwillig verlassen hat und weiterhin einen sogenannten Haftgrund erfüllt. Dazu zählt etwa Fluchtgefahr – etwa dann, wenn Betroffene für die Behörden nicht mehr auffindbar sind. Angenommen werden kann Fluchtgefahr auch, wenn Migranten erhebliche Summen an Schleuser gezahlt oder gegenüber den Behörden falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben.

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